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Musik für Geschäftsräume und Läden
Passende gemafreie Beschallungs-Sampler für Ihr Geschäft
Die passende Atmosphäre schaffen
In den meisten Geschäften, von der Tankstelle bis zum großen Kaufhaus oder Supermarkt, ist Hintergrundmusik heutzutage schon Standard. Oder sollte man eher sagen „endlich“ Standard? Die positive Wirkung von Musik auf die Verweildauer von Kunden in Supermärkten und anderen Geschäften ist seit mehr als drei Jahrzehnten bekannt. Die Dauer, welche Kunden in Märkten und Geschäften verbringen, kann durch die Beschallung mit Musik erhöht werden. Denn durch angenehme und ruhige Beschallung mit Hintergrundmusik fühlen sie sich wohler und hetzten nicht durch die Geschäftsräume. Hierdurch nehmen Sie einen größeren Anteil Ihres Angebots auf und die Wahrscheinlichkeit von Impulskäufen steigt. Und obwohl dies alles bekannt ist, bleibt es in vielen Geschäften heutzutage noch still.
Passende Sampler für Geschäfte und Boutiquen
Die Kosten im Griff mit gemafreien Samplern
Dabei ist die notwendige technische Ausstattung in der Regel nicht das Problem. Ob kleine Boutique, Kaufhaus oder riesiger Baumarkt: Die Möglichkeiten zur Beschallung sind heutzutage überall gegeben. Jedoch halten die Kosten, die durch die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder Ihren Pendants AKM und SUISA in Österreich bzw. der Schweiz erhoben werden, manche Inhaber von dem Musikeinsatz in den eigenen Räumen ab. Hier ist unsere gemafreie Musik eine kostengünstige Alternative. Unabhängig von der Größe Ihres Geschäftes, der Zahl Ihrer Kunden und der Dauer Ihrer Öffnungszeiten zahlen Sie immer den gleichen – und vor allem einmaligen – Preis. Statt wiederkehrender Gebühren und der Unsicherheit sich potentiell verändernder Gebührenordnungen zahlen Sie für unsere gemafreien Musik-Bundles direkt beim Kauf. Im Anschluss können Sie die Musik direkt downloaden und so oft und lange verwenden, wie Sie wünschen.
Einfache Lizenzen und wachsendes Musik-Angebot
Ganz ohne Lizenzbedingungen kommt auch unser Download-Angebot für Hintergrundmusik nicht aus. Aber statt unverständlicher Bedingungen genügen bei uns wenige Sätze zur Erläuterung. Zum einen dürfen Sie die Musik nur in einem Geschäft verwenden. Für eine zweite Filiale benötigen Sie eine eigenständige Lizenz. Und zum anderen bitten wir Sie zu beachten, dass der Weiterverkauf Ihrer Lizenz nicht gestattet ist.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung unseres Angebots. Sollten Sie daher bei uns nicht das Passende finden, schauen Sie einfach in Kürze wieder vorbei oder schreiben Sie uns an. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für ein individuelles Bundle für Ihre Zielgruppe und Ihr Geschäft. Ob Schuhgeschäft, Baumarkt oder Drogerie: Wir stellen Ihnen das perfekten Paket zusammen.